ed.nesseh-isc%40ofni

06198 5 777 329

ed.nesseh-isc%40ofni

Neue Regelung zur Maklerprovision

Neue Regelung zur Maklerprovision

Die Neuregelung zur Maklerprovision gilt seit dem 23.12.2020. Der Gesetzesentwurf des Bundestages aus dem Mai 2020 wurde am 23.06.2020 per Bundesgesetzblatt mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verkündet.

Was wurde geregelt?

Es gilt nun bundesweit, dass die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern anteilig (ja zur Hälfte) vom Verkäufer und vom Käufer (Verbraucher) getragen wird.

Eigene Gedanken:

Wir freuen uns, dass der politische Wille zur Erleichterung des Immobilienkaufes für junge Familien erkennbar ist und sich unserer Firmenphilosophie annähert. Wir bieten schon seit Jahren flexible Provisionsvereinbarungen in unseren Verträgen an.

So ein gewisses "Geschmäckle" bleibt trotzdem.

Kurzer Exkurs (Hessen):

Die Maklerprovision ist seit etwa 1896 geregelt.
Die Grunderwerbssteuer liegt seit 1998 bundeseinheitlich bei 3,5 %,
wurde in Hessen im Jahr 2013 auf 5 %
und im Jahr 2014 auf 6 % (aktueller Stand) erhöht.

Insgesamt betragen die Kaufnebenkosten in Hessen aktuell 13,95 %.

6 % Grunderwerbssteuer

5 % Maklerprovision (zzgl. aktueller Umsatzsteuer)

1,5 % Notargebühr

0,5 % Grundbucheintrag

CS